Der TI-Konnektor

Der secunet Konnektor ist das sicherheitstechnische Herzstück Ihrer künftigen Kommunikation - aus der Zahnarztpraxis in die Telematikinfrastruktur. Eingebettet in das Gesamtpaket ermöglicht der  leistungsstarke Konnektor eine schnelle und reibungslose Anbindung, einen verlässlichen Betrieb und Erweiterungen um künftige Anwendungen. 


Technische Daten:

  • Arbeitsspeicher: 8 GB
  • Festplatte SSD: 16 GB
  • Prozessor: Intel® X86-64
  • Anzahl Kerne (Prozessor): 4 Kerne
  • Passive Kühlung ohne Lüfter
  • Abmessungen (Länge × Breite × Höhe in mm):
    ca. 250 x 180 x 70


Bitte vergleichen Sie genau die Leistungsangaben zum Konnektor bei der Wahl ihres Anbieters. Denn nur ein leistungsfähiger Konnektor sichert größtmögliche Kompatibilität mit kommenden Anforderungen.

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Datenblatt
sec_secunet_konnektor_Factsheet_DE.pdf
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Der VPN-Zugangsdienst

Über den VPN-Zugangsdienst von VisionmaxX / Arvato Bertelsmann verbindet sich die Praxis oder Institution direkt in das Herz der Telematikinfrastruktur, denn der Betreiber des zentralen Rechenzentrums ist ebenfalls Arvato. D.h. alle anderen Anbieter müssen im Hintergrund ebenfalls auf Arvato zurückgreifen. So ist eine perfekte Abstimmung zwischen VPN-Zugang und Rechenzentrum gegeben.

 

Secure Internet Service (SIS)

Es ist der Zugriff auf das Internet über den Secure Internet Service (SIS) von Arvato möglich und im Angebot enthalten.


TI-Kartenterminal inkl. gSMC-KT

Die Anzahl der Anbieter für Telematik-Kartenterminals am Markt ist sehr überschaubar. Aktuell liefern wir bevorzugt Kartenterminals des Herstellers Cherry aus. Die Geräten überzeugen mit höchster Betriebsstabilität und einem guten Preis-/Leistungsverhältnis.

Jedes eHealth-Kartenterminal bedarf einer sogenannten gSMC-KT, einer Identitätskarte für das Kartenterminals selbst, ähnlich der SMC-B für die Praxisidentität. Diese ist im Lieferumfang bei uns enthalten.

 

Es empfiehlt sich in Pflegeeinrichtungen mindestens 2 Kartenterminals einzusetzen. Ein Kartenlesegerät für die Gesundheitskarten der Patienten und eines Lesegerät für den Heilberufsausweis, in einem für den zu Pflegenden  unzugänglichen Bereich oder Raum. Nur so können die Vorzüge der Komfortsignatur für den eHBA effektiv genutzt werden.

 

Die Komfortsignatur bietet die Möglichkeit - bei gestecktem eHBA - bis zu 250 Vorgänge den Tag über automatisch - ohne erneute PIN-Eingabe - zu signieren. Da der eHBA dem zu Pflegenden nicht zugänglich gemacht werden darf, empfiehlt sich der Betrieb eines weiteren Kartenlesegerätes außerhalb der Zugriffsmöglichkeit des zu Pflegende.


SMC-B-ORG-Karte

(Institutionskarte für Organisationen)

 

Die Institutionskarte, auch SMC-B ORG genannt, ist der Schlüssel Ihrer Pflegeinstitution zur TI. Ohne sie baut der Konnektor keine Verbindung zur TI auf.

 

Sie können Ihre SMC-ORG-Karte bei der Gematik bestellen. Üblicherweise sollte dies 4-6 Wochen vor der Installation erfolgen. Sofern Sie die Einführung der Telematik-Infrastruktur bei uns bestellt haben, werden wir Sie über den für Ihre Institution individuell besten Zeitpunkt informieren. 

 

Die SMC-B-ORG-Karte können Sie bei der Bundesdruckerei bestellen. 

 

Weitere Informationen finden Sie auf dem gematik Fachportal



Elektronischer Heilberufs- bzw. Berufsausweis

(eHBA/eBA)

 

Für die Anbindung an die TI ist für Leistungserbringer ein elektronischer Heilberufs- oder Berufsausweis nicht notwendig. Für den Zugriff auf die verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten ist ein solcher jedoch zwingende Voraussetzung.

 

Das Gesetz für die sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) sieht vor, dass für alle Leistungserbringer der Zugriff auf Daten und Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte personenbezogen nur

in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufs oder Berufsausweis erfolgen darf.

 

Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) soll als gemeinsame Stelle der Länder künftig die Ausgabe von elektronischen Ausweisen an diejenigen nicht approbierten Erbringer*innen ärztlich verordneter Leistungen übernehmen, die nicht über eigene Körperschaften zur Ausgabe der Ausweise verfügen.

 

Der Prozess zum Erhalt des eHBA beinhaltet zwei Schritte: Den Eintrag in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) und die Bestellung der eHBA·Chipkarte bei einem Vertrauensdienstanbieter (VDA).


Sie möchten die Telematik Infrastruktur für Ihre Pflegeeinrichtung bestellen?

Profitieren Sie dabei von unserer Expertise und unseren bestens geschulten Mitarbeitern.