Hier finden Sie einen Übersicht welche für die Pflege relevanten Funktionen es bereits gibt und welche Fachmodule demnächst eingeführt werden.
Bisherige Kommunikationskanäle via Briefpost, Telefax oder E-Mail waren teilweise mit einem Medienbruch verbunden. Lösungen zur Sicherstellung des Datenschutzes waren nicht einheitlich
geregelt.
KIM (Kommunikation im Medizinwesen) hingegen ist ein sicherer E-Mail-basierter Dienst, bei dem Zahnärztinnen und Zahnärzte untereinander oder mit ihren Kassenzahnärztlichen
Vereinigungen, sowie auch mit Angehörigen anderer Heilberufe sowie Organisationen und Institutionen im Gesundheitswesen Daten austauschen können. Die Daten werden vom Absender zum Empfänger
„Ende-zu-Ende" verschlüsselt. Medizinische Dokumente, wie elektronische Arztbriefe (eArztbrief) oder Röntgenbilder werden somit sicher ausgetauscht.
Mittels der Fachanwendung Notfalldatenmanagement (NFDM) ist die Handhabung von patientenindividuellen
Informationen zu abgebildet, welche auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Versicherten abgelegt werden können.
Zahnarztpraxen, Arztpraxen und Krankenhäuser können wichtige medizinische Notfalldaten direkt auf der
Gesundheitskarte speichern – sofern der Patientin die Speicherung einwilligt.
Die Arzneimitteltherapiesicherheit/elektronischer Medikationsplan (AMTS/eMP) sind ein Paket aus zwei
Fachanwendungen um patientenindividuelle Daten zur Arzneimitteltherapiesicherheit, Angaben zur Medikation des Patienten sowie medikationsrelevante Daten auf der eGK des Versicherten speichern zu
können.
Ärzte und Apotheker können den E-Medikationsplan direkt auf der Gesundheitskarte speichern - sofern der
Patient dies ausdrücklich wünscht und in die Speicherung einwilligt.
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) erhalten Patienten zum ersten Mal einen
transparenten Überblick über ihre Gesundheitsdaten. Sie ist freiwillig und kostenfrei. Möchten gesetzlich Versicherte den Service nutzen, können sie sich ab 1. Januar 2021 an ihre Krankenkasse wenden.
Mit der ePA können Patienten ihre gesundheitsbezogenen Daten all denjenigen zur Verfügung stellen, die an ihrer medizinischen Behandlung beteiligt sind – ob Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten
oder Apothekern
Jeder Versicherte erhält die Möglichkeit, Rezept- und Dispensierinformationen komfortabel in seiner elektronischen Patientenakte einzustellen und dort im Sinne einer Arzneimittelhistorie zu nutzen.
Die elektronische Patientenakte soll, nach dem Rollout der initalien Version in mindestes zwei weiteren Schritten in 2022 und 2023 um weitere Funktionen ergänzt werden. (s.a. Link zur gematik)
Das elektronische Rezept (eRezept) ersetzt das bisherige gedruckte Kassenrezept. Damit erfolgt die
Verordnung apothekenpflichtiger Arzneimittel zukündigt ohne Medienbruch verschlüsselt über die Dienste der zentralen Telematik-Infrastrukur.
Die Apotheke kann auf das hinterlegte eRezept via Zugriffstoken zugreifen und dem Patienten die verschriebenen Arzneimittel aushändigen.
Der Token wir entweder digital an die Apotheke übermittelt oder via Handyapp und 2D-QR-Code vom Patieten in der Apotheke vorgezeigt.
Ab Sommer 2022 soll mit dem Telematikinfrastruktur-Messenger (kurz: TI-Messenger oder TIM) als Instant-Messaging-Dienst eine weitere Kommunikationsmöglichkeit geschaffen werden. In Echtzeit können dann medizinisch relevante Daten per Kurznachricht beispielsweise zwischen Zahnärzten, Ärzten, Apotheken, Rettungsdiensten und Krankenhäusern ausgetauscht werden.
So werden Rückfragen zur verordneten Medikation, Infos über vorliegende Laborbefunde oder Rückrufbitten in Zukunft deutlich vereinfacht.
Ihr Ansprechpartner:
Herr Tino Sanchez-Ross
Tel.: 06157-91493-60