Kostenerstattung für Pflegeeinrichtungen

Per gesetzlicher Vorgabe müssen die Krankenkasse die Kosten, die für die TI-Ausstattung und laufenden Betrieb anfallen, aufkommen – auch wenn die Pflegeeinrichtung sich sich freiwillig an die TI anbinden lässt.

 

Das Verfahren zur Erstattung der Kosten der Pflegeeinrichtungen wurde vom GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Pflegekassen) und den Verbänden der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene vereinbart.

 

Hier Sie die Finanzierungsvereinbarung: