Modellprogramm  "Einbindung Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur nach § 125 SGB XI"

Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) wurden Regelungen zur Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) formuliert.

 

Die TI soll zukünftig als die zentrale Infrastruktur für eine sichere Kommunikation nicht nur in der medizinischen Versorgung, sondern auch im Bereich der Pflege eingesetzt werden. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, die sektorenübergreifende Kommunikation und damit die Arbeits- und Organisationsprozesse in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu verbessern.

 

In einem strukturierten Verfahren wurden bundesweit 88 ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen für eine Teilnahme im Modellprogramm ausgewählt, die exemplarisch die Integration in die TI und die gesetzlich vorgesehenen Anwendungen (in einem ersten Schritt KIM, die sichere Kommunikation im Medizinwesen) erproben (Projekttyp A). 

 

Aktuell werden weitere Projekte ausgewählt, die im Rahmen der TI die Organisation von Prozessen in der sektorenübergreifenden Versorgung verbessern möchten und dafür neue digitale Anwendungen entwickeln und umsetzen (Projekttyp B).

 

Über das Modellprojekt ist geplant, die Pflege-Einrichtungen an die Möglichkeiten der TI stufenweise heranzuführen, auch jene Einrichtungen, die noch nicht über Erfahrungen in diesem Bereich verfügen. Im ersten Schritt soll erproben werden, wie die gesicherte Kommunikation verschiedener Leistungserbringer im Sinne der Pflegebedürftigen unter Nutzung der TI gestaltet und verbessert werden kann.


Mit uns können Sie rechnen! Wenn Sie sich über uns an die Telematik anschließen lassen möchten, finden Sie hier die geeigenete Beratung und Bestellmöglichkeit.